Tennis · Gemeinschaft · Hattingen

Tennissport
und Gemeinschaft
erleben

Die TG Rot-Weiß Hattingen e.V. – Ihr Tennisverein im Süden des Ruhrgebiets. Ob Einsteiger, Familien oder ambitionierte Wettkampfspieler: Hier ist jeder willkommen.

5
Außenplätze
8
Mannschaften 2026
1
Tennishalle
2
DTB Turniere/Jahr

Aktuelles aus dem Verein

Alle Beiträge →
17. Mai 2026
Veranstaltung

Saisoneröffnungsfeier & Schleifchenturnier 2026

Feiert mit uns den Start in die neue Saison! Ab 11 Uhr erwartet euch Freibier, Maibowle, Barbecue und ein Schleifchenturnier für alle Spielstärken. Spaß steht im Vordergrund!

12.–17. Aug
Turnier

4. Hattinger Rot-Weiß Open 2026

DTB-Turnier auf unserer Anlage – Anmeldung bald möglich.

8. Juni 2026
Kinder & Jugend

Großer Kinder-Tennistag

Spaß, Spiel und erste Schläge mit der Tennisschule Simanek.

Werde Teil der
Rot-Weiß Familie

Egal ob Anfänger oder erfahrener Spieler – bei uns ist jeder willkommen. Entdecke Tennis in einem herzlichen Vereinsumfeld mitten in Hattingen.

  • Fünf gepflegte Außenplätze plus überdachte Tennishalle
  • Professionelles Training durch Tennisschule Simanek
  • Aktive Mannschaften von Junioren bis Senioren 75
  • Geselliges Vereinsleben mit Events und Turnieren
  • Familienmitgliedschaften und günstige Jugendtarife
Jetzt Mitglied werden
TG Rot-Weiß Hattingen – Unsere Anlage
Waldstraße 62 · Hattingen

Unser Angebot

Von der Tennisschule bis zur Wettkampfmannschaft – bei der TG Rot-Weiß Hattingen findet jeder seinen Platz.

Tennisschule

Professionelles Training für alle Altersklassen und Spielstärken durch die Tennisschule Karsten Simanek. Einzel-, Gruppen- und Kinderkurse.

Mehr erfahren

Clubanlage

5 Außenplätze, eine moderne Tennishalle sowie Clubhaus und Gastronomie in angenehmer Atmosphäre an der Waldstraße 62 in Hattingen.

Zur Anlage

Mitgliedschaft

Fair gestaffelte Beiträge für Einzelmitglieder, Ehepaare, Schüler & Studenten sowie Jugendliche – Kinder unter 6 Jahren spielen kostenlos.

Zu den Beiträgen

Hallenbuchung

Einzelstunden in der Tennishalle einfach und bequem online über BookandPlay buchen – jederzeit, rund um die Uhr.

Online buchen

Mannschaften

8 Mannschaften in der Saison 2026 – von Junioren bis Senioren 75. Meisterschaftsspiele im Verband, Bezirk und Westfalen.

Zu den Teams

Turniere

Jährliche DTB-Turniere: die Hattinger Rot-Weiß Open und die Junior Open – erstklassiger Wettkampf auf unserem Platz.

Turnierdaten

TG Rotweiss Kollektion

Zeig Farbe! Unsere Club-Kollektion in den Vereinsfarben Rot und Weiß – hochwertige Tennisbekleidung für alle Mitglieder.

Zum Shop

Nächste Termine

Restaurant Barbone – Waldstraße 62 Hattingen
Direkt auf unserem Gelände

Ristorante
Barbone

Nach dem Match direkt an den Tisch – das italienische Restaurant Barbone befindet sich direkt auf unserem Vereinsgelände an der Waldstraße 62. Frische Küche, erlesene Weine aus Italien und ein Ambiente, das zum Verweilen einlädt.

Ob nach dem Spiel, zum Vereinsfest oder für einen besonderen Abend – das Barbone ist die perfekte Ergänzung zu unserem Clubhaus.

Waldstraße 62 · 45525 Hattingen
Tischreservierung telefonisch oder online möglich

Bereit für deinen ersten Aufschlag?

Komm einfach vorbei oder melde dich an – wir freuen uns auf dich.

Jetzt Mitglied werden

Kontaktformular

Füll das Formular aus und wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei dir.

Unsere Clubanlage

Fünf gepflegte Außenplätze, eine moderne Tennishalle und ein einladendes Clubhaus – mitten im Grünen, mitten in Hattingen.

5
Außenplätze
1
Tennishalle
2
Umkleiden
1
Clubhaus
Außenplätze TG Rot-Weiß Hattingen

Fünf Plätze unter freiem Himmel

Unsere fünf Sand-Außenplätze bieten optimale Bedingungen für Freizeit- und Wettkampfsport. Regelmäßig gepflegt und gewässert, stehen sie von April bis Oktober zur Verfügung.

  • Öffnung aller Plätze je nach Witterung – keine feste Reihenfolge
  • Online-Buchung über BookandPlay
  • Gepflegte Umgebung mit Sitzgelegenheiten
Tennishalle TG Rot-Weiß Hattingen

Ganzjährig spielbereit

Unsere moderne Tennishalle ermöglicht euch Training und Freizeitspiel unabhängig von Wetter und Jahreszeit. Mit hochwertigen Hallenbelägen und professioneller Beleuchtung.

  • Spielbetrieb von Oktober bis April
  • Hochwertige Hallenbelag-Qualität
  • Bequem online über BookandPlay buchbar
  • Einzel- und Doppelspiel möglich
  • Umkleide und Sanitäranlagen direkt angrenzend
Clubhaus TG Rot-Weiß Hattingen

Treffpunkt und Mittelpunkt

Das Clubhaus ist das gesellschaftliche Herz unseres Vereins. Ob nach dem Spiel, beim Schauen eines Turniers oder beim Vereinsfest – hier kommt die Gemeinschaft zusammen.

  • Gastronomie und Getränkeversorgung
  • Außentheke als geselliger Mittelpunkt
  • Terrasse mit Blick auf die Anlage
  • Umkleide- und Duschmöglichkeiten

So findet ihr uns

Adresse & Kontakt

Waldstraße 62
45525 Hattingen

Saisonzeiten

AußenplätzeApril – Oktober
TennishalleOktober – April
Clubhausganzjährig
Bürozeitennach Vereinbarung

Kommt vorbei und schaut euch um!

Wir freuen uns auf euren Besuch – einfach vorbeikommen oder vorab Kontakt aufnehmen.

Tennishalle buchen

Tennisschule
Simanek

Professionelles Tennistraining für Kinder und Erwachsene – an der TG Rot-Weiß Hattingen. Tennis mit Leidenschaft, von den ersten Schlägen bis zum Wettkampfspieler.

Kinder ab 4 Jahren Erwachsene Sommer & Winter HEAD-Partner Kostenlos Probetraining
TG Rot-Weiß Hattingen
TG Rot-Weiß Hattingen e.V.

Die Tennisschule Simanek ist offizieller HEAD-Partner  ·  Schnupper-Training für Kinder: Kostenlos  ·  Schläger, Bälle & Plätze werden gestellt

Kurse für jeden

Ob Einsteiger oder Fortgeschrittener, Kind oder Erwachsener – die Tennisschule Simanek hat das passende Kursformat für euch. Alle Kurse werden von lizenzierten Trainern professionell betreut.

Kinder & Jugend

Spielerisches Erlernen der Grundlagen ab 4 Jahren. Kleine Gruppen, viel Spaß und kindgerechtes Material. Kostenlose Schnupperstunden für Neueinsteiger – Schläger und Bälle werden gestellt.

Ab 4 Jahre · Kostenlos Probetraining

Erwachsene

Anfänger- und Aufbaukurse sowie leistungsorientiertes Training für Fortgeschrittene. Sommer- und Wintertraining in kleinen Gruppen, individuell auf euren Alltag abgestimmt.

Einzeltraining

Intensives 1:1-Training mit individuellem Feedback. Ideal für gezielte Technikverbesserung, Turniervorbereitung oder schnellen Lernfortschritt.

Gruppentraining

Kurstraining in kleinen Gruppen für effektives, gemeinschaftliches Lernen. Die Kursgebühr wird anteilig auf die Teilnehmer aufgeteilt. Sommer: 14 Einheiten, Winter: 28 Einheiten.

Gruppen ab 2 Personen

Wettkampftraining

Spezielles Training für Mannschaftsspieler und Turnierteilnehmer der TG Rot-Weiß. Taktik, Matchplay und mentale Stärke. Enge Vernetzung mit dem Westfälischen Tennisverband.

Auf Anfrage

Wintertraining

Ganzjährig in der Tennishalle: 28 Trainingseinheiten von September bis Mai. Im Winter kommen Hallengebühren hinzu – die Platzmiete im Sommer ist für Mitglieder inklusive.

28 Einheiten · Sep.–Mai

Jetzt kostenlos Probetraining für Kinder!

Kinder ab 4 Jahren sind herzlich willkommen. Schläger, Bälle und Plätze werden gestellt.

tennisschulesimanek.de Kontakt TG Hattingen
KS

Karsten Simanek

Cheftrainer · PTR Professional

Seit Oktober 2023 leitet Karsten Simanek die Tennisschule der TG Rot-Weiß Hattingen. Langjährige Erfahrung im Leistungs- und Breitensport, Teilnehmer des Coach Development Workshops bei den US Open in New York.

PS

Paul Sander

Standortleiter Hattingen · PTR Professional

Paul Sander (Jg. 2000) leitet den Standort TG Rot-Weiß Hattingen. Er ist PTR Professional und befindet sich in der Ausbildung zum staatlich geprüften Tennislehrer.

Kompetenz &
Leidenschaft

Das Trainerteam vereint internationales Know-how mit lokalem Engagement. Regelmäßige Fortbildungen auf höchstem Niveau garantieren erstklassiges Training.

  • PTR Professional Lizenz (international anerkannt)
  • Coach Development Workshop bei den US Open, New York
  • Offizieller HEAD-Partner für Ausrüstung und Training
  • Individuelle Trainingsplanung für alle Alters- und Leistungsklassen
  • Kostenlose Schnupperstunden für Kinder und Jugendliche
  • Enge Vernetzung mit dem Westfälischen Tennisverband
  • Transfer bei Feriencamps durch das Trainerteam organisiert

Aktuelle Kurspreise

Die aktuellen Preise für Einzel-, Gruppen- und Kurstraining sowie alle Buchungsmöglichkeiten findet ihr direkt auf der Website der Tennisschule Simanek.

Zu den Preisen & Anmeldung

tennisschulesimanek.de · Tel/WhatsApp: 0176 10381340

Tennis-Ferienspaß

Kinder und Jugendliche von 4 bis 18 Jahren – Sommer- und Herbstferiencamps mit täglichem Training, Mittagessen und jeder Menge Spaß. Anfänger und Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Die aktuellen Termine und Preise findet ihr direkt auf der Website der Tennisschule Simanek.

Aktuelle Feriencamps & Termine

tennisschulesimanek.de · Tel/WhatsApp: 0176 10381340

Tennis mit Leidenschaft – bei uns in Hattingen

Jetzt Schnuppertraining für Kinder buchen oder direkt mit dem Trainerteam in Kontakt treten.

Tennisschule Simanek Kontakt & Anmeldung

Unsere Mannschaften

Acht Teams in der Saison 2026 – von den Junioren bis zu den Senioren. Wettkampf, Teamgeist und Leidenschaft auf jedem Platz.

Alle Teams im Überblick

Die TG Rot-Weiß Hattingen startet mit 8 Mannschaften in die Sommersaison 2026 – in verschiedenen Altersklassen und Spielklassen.

Herren
Herren 55
Verbandsliga
Spielformat6er-Mannschaft
SpieltageSamstag / Sonntag
KontaktVereinsbüro
Herren Senioren
Herren 75
Westfalenliga
Spielformat4er-Mannschaft
SpieltageSamstag / Sonntag
KontaktVereinsbüro
Damen
Damen 30
Bezirksliga
Spielformat4er-Mannschaft
SpieltageSamstag / Sonntag
KontaktVereinsbüro
Damen Senioren
Damen 40
Bezirksliga
Spielformat4er-Mannschaft
SpieltageSamstag / Sonntag
KontaktVereinsbüro
Jugend
Juniorinnen U18
Westfalenliga
Spielformat4er-Mannschaft
SpieltageWochenende
TrainerTennisschule Simanek
Jugend
Junioren U18
Bezirksliga
Spielformat4er-Mannschaft
SpieltageWochenende
TrainerTennisschule Simanek

Aktuelle Staffeln 2026

Alle Mannschaften und ihre Spielklassen in der aktuellen Sommersaison.

MannschaftSpielklasseFormatAltersklasseStatus
Herren 55Verbandsliga6erHerren ab 55Aktiv
Herren 75Westfalenliga4erHerren ab 75Aktiv
Damen 30Bezirksliga4erDamen ab 30Aktiv
Damen 40Bezirksliga4erDamen ab 40Aktiv
Juniorinnen U18Westfalenliga4erMädchen U18Jugend
Junioren U18Bezirksliga4erJungen U18Jugend

Spieler gesucht!

Wir freuen uns immer über Verstärkung – meldet euch und wir schauen gemeinsam, welches Team zu euch passt.

Kontakt aufnehmen

Unsere Turniere

Zwei hochklassige DTB-Turniere im Jahr – die Hattinger Rot-Weiß Open und die Junior Open. Erstklassiger Wettkampf auf unserer Anlage.

Unsere DTB-Turniere

Jährlich richten wir zwei offizielle DTB-Turniere auf unserer Anlage aus – für Erwachsene und Junioren.

2026 · 4. Auflage

Hattinger Rot-Weiß Open

12. – 17. August 2026

Das Sommer-Highlight auf unserer Anlage: Die Hattinger Rot-Weiß Open laden Spielerinnen und Spieler aus der Region zu spannenden Matches ein. Jetzt in der 4. Auflage – größer und besser denn je.

DTB-TurnierOffizielle Wertung
KategorienHerren / Damen
OrtWaldstr. 62, Hattingen
Anmeldungüber DTB-Tennisportal
Zur Anmeldung (DTB)
2026

Hattinger Rot-Weiß Junior Open

21. – 24. August 2026

Unser DTB-Jugendturnier gibt jungen Talenten die Chance, sich im offiziellen Wettkampf zu messen. Ein wichtiges Highlight der Jugendsaison im Westfälischen Tennisverband.

DTB-JugendturnierOffizielle Wertung
KategorienU12 / U14 / U18
OrtWaldstr. 62, Hattingen
Anmeldungüber DTB-Tennisportal
Zur Anmeldung (DTB)

Alles Wichtige auf einen Blick

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das offizielle DTB-Tennisportal. Bitte frühzeitig anmelden – die Plätze sind begrenzt.

Spielstätte

Alle Spiele finden auf unserer Anlage an der Waldstraße 62 statt. Fünf Außenplätze stehen für den Turnierbetrieb zur Verfügung.

Verpflegung

Unser Clubhaus sorgt während der Turniertage für Verpflegung und eine angenehme Atmosphäre für Spieler, Betreuer und Zuschauer.

Interesse an der Ausrichtung oder Teilnahme?

Für Fragen zu unseren Turnieren stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Kontakt aufnehmen

Tennishalle online buchen

Einfach, schnell und jederzeit – bucht eure Hallenstunde bequem online über unser BookandPlay-System.

Jetzt Hallenstunde buchen

Die Tennishalle ist von Oktober bis April geöffnet. Buchungen sind rund um die Uhr über das BookandPlay-Portal möglich.

Direkt zur Online-Buchung

Wählt euren Wunschtermin, bucht sicher online und erhaltet sofort eine Bestätigung. Kein Anruf notwendig.

Jetzt online buchen – BookandPlay

In 4 Schritten zur Buchung

1

Portal öffnen

Klickt auf "Jetzt online buchen" und gelangt direkt zum BookandPlay-Portal unseres Vereins.

2

Termin wählen

Wählt euren gewünschten Tag und die Uhrzeit aus dem verfügbaren Zeitfenster aus.

3

Buchung bestätigen

Gebt eure Daten ein und schließt die Buchung sicher ab. Ihr erhaltet sofort eine Bestätigung.

4

Tennis spielen!

Einfach zur gebuchten Zeit erscheinen und die Halle nutzen. Viel Spaß auf dem Platz!

Hallenpreise 2026

Unsere Hallenpreise im Überblick – gestaffelt nach Uhrzeit, fair und transparent. Eine Buchungseinheit entspricht 30 Minuten. Mitglieder erhalten durchgehend vergünstigte Konditionen.

Uhrzeit Mitglieder
pro Einheit
Gäste
pro Einheit
Abo Mitglieder
pro Saison
Abo Gäste
pro Saison
08:00 – 12:00 Uhr 7,50 € 9,00 € 225,00 € 270,00 €
12:00 – 14:00 Uhr 6,50 € 8,50 € 205,00 € 250,00 €
14:00 – 16:00 Uhr 8,50 € 9,50 € 272,50 € 330,00 €
16:00 – 22:00 Uhr 11,00 € 13,50 € 355,00 € 425,00 €

* Eine Buchungseinheit entspricht 30 Minuten. Abo-Preise gelten für eine feste Buchungseinheit über die gesamte Hallensaison. Buchung über das BookandPlay-Portal.

FAQ zur Hallenbuchung

Wann ist die Tennishalle geöffnet?
Die Tennishalle ist in der Regel von Oktober bis Ende April geöffnet. Die genauen Saisonzeiten werden zu Beginn jeder Hallensaison bekanntgegeben.
Kann ich auch als Nicht-Mitglied die Halle buchen?
Ja, die Halle steht auch Gästen zur Verfügung. Es fällt jedoch eine höhere Gastspielgebühr an. Die Buchung erfolgt ebenfalls über BookandPlay.
Wie lange im Voraus kann ich buchen?
Buchungen sind in der Regel bis zu 7 Tage im Voraus möglich. Die genauen Buchungsregeln entnehmt ihr dem BookandPlay-Portal.
Was passiert, wenn ich stornieren möchte?
Stornierungen sind über das BookandPlay-Portal möglich. Bitte beachtet die jeweiligen Stornierungsfristen, um eine Gebühr zu vermeiden.

TG Rot-Weiß Kollektion

Zeig Farbe! Hochwertige Vereinskleidung und Accessoires in Rot und Weiß – jetzt im offiziellen Online-Shop bestellen.

Unsere Vereinskollektion

Die offizielle TG Rot-Weiß Kollektion ist exklusiv in unserem Online-Shop erhältlich. Shirts, Hoodies, Caps und weitere Artikel – alles mit Vereinslogo in unseren Farben Rot und Weiß. Direkt nach Hause bestellt, auf Wunsch auch als Geschenk.

Bekleidung

T-Shirts, Polos, Hoodies und mehr – funktional und stylisch in Rot-Weiß.

Accessoires

Caps, Taschen und weitere Artikel mit dem TG Rot-Weiß Logo.

Direktlieferung

Bestellung direkt nach Hause – schneller Versand über Spreadshop.

Jetzt im TG Rot-Weiß Online-Shop stöbern

Die vollständige Kollektion mit allen verfügbaren Artikeln, Größen und aktuellen Preisen findest du direkt im Shop.

tg-rotweiss---hattingen.myspreadshop.de
Zum Online-Shop

Du wirst zur externen Shop-Seite weitergeleitet (Spreadshop).

Unser Clubrestaurant

Nach dem Spiel zusammenkommen – mit Blick auf die Plätze, guten Getränken und einer gemütlichen Atmosphäre, die den Vereinsgeist lebendig hält.

Terrasse Clubrestaurant TG Rot-Weiß

Mehr als nur ein Getränk nach dem Match

Unser Clubrestaurant ist das gesellschaftliche Herzstück der TG Rot-Weiß Hattingen. Ob nach einem langen Spieltag, beim Vereinsfest oder einfach für ein entspanntes Beisammensein – bei uns seid ihr immer willkommen.

Die Terrasse mit Blick auf die Außenplätze lädt zum Verweilen ein, das Clubhaus bietet Platz für größere Runden und Veranstaltungen. Wir legen Wert auf Qualität, herzlichen Service und eine Atmosphäre, in der sich alle wohlfühlen.

Geöffnet zu Spielbetrieb und Vereinsveranstaltungen

Unser Angebot

Authentische italienische Küche, frisch gezapftes Bier, eine einladende Terrasse und ein Zuhause für besondere Vereinsmomente.

Getränke & Bier

Frisch gezapftes Bier, alkoholfreie Getränke, Softdrinks und Wein – für jeden Geschmack das Richtige.

Italienische Küche

Pizza, Pasta, Antipasti und saisonale Spezialitäten – das Ristorante Barbone steht für echte italienische Gastfreundschaft direkt am Platz.

Terrasse

Unsere Terrasse mit direktem Blick auf die Plätze ist der perfekte Platz für gesellige Runden an warmen Tagen.

Veranstaltungen

Vereinsfeste, Turnierempfänge, private Feiern – wir bewirten euch bei allen besonderen Anlässen.

Wir bewirten euch

Vom Turnierempfang bis zur privaten Feier – das Ristorante Barbone sorgt für Verpflegung und gute Stimmung.

Turnierempfänge

Bei den Rot-Weiß Open und Junior Open versorgen wir Spieler, Betreuer und Zuschauer mit Getränken und Speisen den ganzen Tag.

Familien- & Kindertage

Beim Kinder-Tennistag und anderen Familienevents sind Getränke, Speisen und ein gemütliches Ambiente garantiert.

Private Feiern & Anfragen

Ihr möchtet eine private Feier oder ein Vereinstreffen im Clubhaus ausrichten? Sprecht uns einfach an – wir finden eine Lösung.

Pizzeria Barbone

Das Restaurant auf unserem Vereinsgelände wird von der Fa. Barbone betrieben. Für Tischreservierungen, Vorbestellungen oder Anfragen wendet euch direkt an das Barbone-Team.

Kommt einfach vorbei!

Wir freuen uns auf euch – auf und neben dem Platz.

Zur Clubanlage

Unser Vorstand

Unser Tennisvorstand vereint langjährige Vereinsmitglieder, erfahrene Vorstandsmitglieder und neue engagierte Gesichter. Diese Mischung aus Erfahrung, neuen Ideen und unterschiedlichen Perspektiven bereichert unsere gemeinsame Arbeit. Uns verbindet das Ziel, unsere Jugend zu fördern, die Freude und den Spaß am Tennis zu vermitteln und das Vereinsleben aktiv zu gestalten. Gemeinsam möchten wir eine Gemeinschaft schaffen, in der sich alle Generationen wohlfühlen und gerne Teil unseres Vereins sind.

„Tradition im Herzen. Leidenschaft auf dem Platz.“

Unsere Ansprechpartner

CG
Ehrenpräsident
Prof. Dr. Dr. h.c. Carl Friedrich Gethmann
VB
2. Vorsitzender
Dr. Volker Bick
Maximilian Zimmermann
Schatzmeister / Kassenwart
Maximilian Zimmermann
Markus Welsch
Jugendwart
Markus Welsch
AK
Sportwart
Alexander Krafft
Marco Küster
Schriftführer
Marco Küster

Fragen an den Vorstand?

Wir freuen uns über deine Nachricht.

Kontakt aufnehmen

Unsere Satzung

Die rechtliche Grundlage unseres Vereinslebens – beschlossen von der Mitgliederversammlung.

Nachfolgend die vollständige Satzung der Tennis-Gesellschaft „Rot-Weiß“ Hattingen e.V. in der aktuell gültigen, von der Mitgliederversammlung beschlossenen Fassung.

Satzung

der Tennis-Gesellschaft „Rot-Weiß“ Hattingen e.V.

A. Allgemeines

§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr

  1. 1.Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft „Rot-Weiß“ Hattingen e. V.
  2. 2.Sitz des Vereins ist Waldstraße 62, 45525 Hattingen (Ruhr).
  3. 3.Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Essen Nr. 30241 eingetragen.
  4. 4.Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit

  1. 1.Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. 2.Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Tennis-Sports und der Geselligkeit seiner Mitglieder.
  3. 3.Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
    1. 3.1.die Förderung und Pflege des Tennisfreizeit- und -breitensports, des Tennisamateur- und Leistungssports,
    2. 3.2.das Abhalten regelmäßiger Trainingsstunden, das Durchführen eines leistungsorientierten Trainingsbetriebes und den Aufbau eines umfassenden Trainings- und Übungsprogramms für alle Bereiche einschließlich des Freizeit- und Breitentennissports,
    3. 3.3.die Durchführung sportlicher und allgemeiner Jugendveranstaltungen und -maßnahmen,
    4. 3.4.die Durchführung und Beteiligung an Tennisturnieren und Tenniswettkämpfen.
  4. 4.Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwandt werden.
  5. 5.Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  6. 6.Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keinen Anspruch am Vereinsvermögen.

§ 3 Verbandsmitgliedschaften

  1. 1.Der Verein ist Mitglied im
    1. 1.1.Landessportbund e. V.
    2. 1.2.Westfälischer Tennis-Verband e.V.
    3. 1.3.Kreissportbund Ennepe-Ruhr e.V.
    4. 1.4.Stadtsportverband Hattingen.
  2. 2.Der Verein erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände nach Absatz 1 als verbindlich an.
  3. 3.Die Mitglieder des Vereins unterwerfen sich durch ihren Beitritt zum Verein den maßgeblichen Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände nach Absatz 1. Soweit danach Verbandsrecht zwingend ist, überträgt der Verein seine Ordnungsgewalt auf den jeweiligen Verband nach Absatz 1.
B. Vereinsmitgliedschaft

§ 4 Mitgliedschaften

  1. 1.Mitglied des Vereins können natürliche oder juristische Personen werden.
  2. 2.Der Verein besteht aus:
    1. 2.1.ordentlichen Mitgliedern,
    2. 2.2.außerordentlichen Mitgliedern,
    3. 2.3.Ehrenmitgliedern.
  3. 3.Ordentliches Mitglied ist, wer sich aktiv am Vereinsleben beteiligt.
  4. 4.Außerordentliche Mitglieder sind die passiven und fördernden Mitglieder des Vereins, insbesondere juristische Personen (z.B. Handels- und BGB-Gesellschaften).
  5. 5.Auf Vorschlag des Gesamtvorstandes kann die Mitgliederversammlung Personen, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. 1.Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Gesamtvorstand zu richten.
  2. 2.Das Aufnahmegesuch eines beschränkt Geschäftsfähigen oder Geschäftsunfähigen ist von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu stellen.
  3. 3.Über die Aufnahme entscheidet der Gesamtvorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Das Mitglied erhält eine schriftliche Aufnahmebestätigung.
  4. 4.Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. 1.Die Mitgliedschaft endet durch
    1. 1.1.Austritt aus dem Verein (Kündigung),
    2. 1.2.Streichung von der Mitgliederliste,
    3. 1.3.Ausschluss aus dem Verein oder
    4. 1.4.Tod einer natürlichen Person und Erlöschen der Rechtsfähigkeit einer juristischen Person.
  2. 2.Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Gesamtvorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erklärt werden.
  3. 3.Ein Mitglied kann durch Beschluss des Gesamtvorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es mit mindestens einem Jahresbeitrag im Rückstand ist und 2 x vergeblich schriftlich (an die dem Verein zuletzt bekannte Adresse des Mitglieds) gemahnt wurde. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung ein Monat verstrichen ist und in dieser Mahnung ausdrücklich die Streichung angedroht wurde. Der Beschluss des Gesamtvorstandes über die Streichung soll dem Mitglied zu seiner dem Verein zuletzt bekannten Adresse versandt werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt.
  4. 4.Ein Mitglied kann wegen vereinswidrigen Verhaltens, wegen Zuwiderhandlung gegen die Ziele des Vereins oder wegen eines sonstigen wichtigen Grunds ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand mit 2/3 Mehrheit auf Antrag mindestens eines Mitglieds, wozu jedes Mitglied berechtigt ist. Der Ausschließungsantrag einschließlich seiner Begründung ist dem betreffenden Mitglied – an die letzte dem Verein bekannte Adresse – mit der Aufforderung zuzuleiten, dazu binnen zwei Wochen schriftlich Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Gesamtvorstand; wenn das Mitglied geantwortet hat, ist seine Antwort zu berücksichtigen. Als Beginn des Ausschlussverfahrens kann der geschäftsführende Vorstand dem Mitglied die Ausübung der Mitgliederrechte bis zum Abschluß des Verfahrens untersagen. Der Ausschließungsbeschluss wird mit der Beschlussfassung sofort wirksam. Der Vorstandsbeschluss mit Begründung ist dem Mitglied schriftlich – an die dem Verein zuletzt bekannte Adresse – mitzuteilen. Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem betroffenen Mitglied das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Sie ist binnen zwei Wochen ab Mitteilung der Entscheidung schriftlich an den Gesamtvorstand zu richten und zu begründen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Über die Beschwerde entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Der Weg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit bleibt unberührt.
  5. 5.Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Unbeglichene Beitragspflichten sind noch zu erfüllen, anvertraute Vereinsgelder abzurechnen und auszuzahlen, Vereinsgegenstände und Urkunden sind auf Verlangen an den geschäftsführenden Vorstand herauszugeben.
C. Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 7 Beitragsleistungen und -pflichten

  1. 1.Es sind ein Mitgliedsbeitrag und eine – soweit von der Mitgliederordnung festgelegt – Aufnahmegebühr zu leisten.
  2. 2.Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Zahlweise und Fälligkeit bestimmt der Gesamtvorstand durch Beschluss, jedoch vorbehaltlich der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.
  3. 3.Die Beitragshöhe kann nach Mitgliedergruppen/Abteilungen unterschiedlich festgesetzt werden. Die Unterschiede müssen sachlich gerechtfertigt sein.
  4. 4.Der Gesamtvorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen und -pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
  5. 5.Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  6. 6.Der Gesamtvorstand ist zudem ermächtigt, eine Beitragsordnung zu erlassen und darin Einzelheiten zum Beitragswesen des Vereins zu regeln.
D. Die Organe des Vereins

§ 8 Die Vereinsorgane

  1. 1.Die Organe des Vereins sind:
    1. 1.1.die Mitgliederversammlung,
    2. 1.2.der Gesamtvorstand,
    3. 1.3.der geschäftsführende Vorstand (Vorstand im Sinne des § 26 BGB).
    4. 1.4.Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
  2. 2.Für die Abgeltung des Aufwendungsersatzes gilt die jeweils aktuell bekanntgegebene Verwaltungs- und Reisekostenordnung des Vereins, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

§ 9 Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung

  1. 1.Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
  2. 2.Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Gesamtvorstand. Zwischen dem Tag der Einberufung und der Mitgliederversammlung muss eine Frist von zwei Wochen liegen. Die Tagesordnung, die der Gesamtvorstand festlegt, ist der Einladung beizufügen.
  3. 3.Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist. Absatz 2 gilt entsprechend. Das Minderheitenverlangen ist von mindestens 20 % der Vereinsmitglieder zu stellen.
  4. 4.Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder durch Vollmacht vertreten sind.
  5. 5.Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des Gesamtvorstandes geleitet.
  6. 6.Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Wenn der Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung.
  7. 7.Jedes Mitglied kann bis spätestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Gesamtvorstand eine Ergänzung der Tagesordnung – ausgenommen Satzungsänderungen – beantragen. Die entsprechend ergänzte Tagesordnung hat der Versammlungsleiter zu Beginn der Mitgliederversammlung den Mitgliedern bekanntzugeben. Über Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen.
  8. 8.Für die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen zur Beratung und Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Als Dringlichkeitsanträge sind nur solche Anträge zulässig, die ihrer Natur nach nicht fristgerecht eingereicht werden konnten. Satzungsänderungen oder Auflösungsanträge sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

§ 10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich in folgenden Vereinsangelegenheiten zuständig:

  1. 1.Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichts;
  2. 2.Entlastung des Gesamtvorstandes und der Kassenprüfer;
  3. 3.Wahl und Abberufung der Mitglieder des Gesamtvorstandes;
  4. 4.Wahl und Abberufung der Kassenprüfer;
  5. 5.Festsetzung der Höhe der Jahresbeiträge, insbesondere des Mitgliedsbeitrages;
  6. 6.Satzungsänderung und Beschlussfassung über die Auflösung/Fusion des Vereins;
  7. 7.Ernennung von Ehrenmitgliedern/Ehrenvorständen;
  8. 8.Beschlussfassung über grundlegende Entscheidung zum Vereinszweck;
  9. 9.Beschlussfassung über Beschwerden, über Vereinsausschlüsse und die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss durch den Gesamtvorstand;

§ 11 Gesamtvorstand

  1. 1.Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus:
    1. 1.1.dem 1. Vorsitzenden,
    2. 1.2.dem 2. Vorsitzenden,
    3. 1.3.dem Schatzmeister/Kassenwart/Kassierer,
    4. 1.4.dem Schriftführer.
    5. 1.5.dem Alterspräsidenten
  2. 2.Eine Personalunion ist unzulässig.
  3. 3.Der Gesamtvorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Gesamtvorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer Gesamtvorstand gewählt ist. Abwesende können gewählt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Annahme des Amtes vorher schriftlich erklärt haben.
  4. 4.Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes vorzeitig aus, so kann der Gesamtvorstand für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen einen Nachfolger bestimmen.
  5. 5.Die Mitglieder des Gesamtvorstandes haben in der Vorstandssitzung je eine Stimme.
  6. 6.Sitzungen des Gesamtvorstandes werden durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, einberufen.
  7. 7.Der Gesamtvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§ 12 Aufgaben und Zuständigkeiten des Gesamtvorstands

  1. 1.Der Gesamtvorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.
  2. 2.Der Gesamtvorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
    1. 2.1.Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung,
    2. 2.2.Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
    3. 2.3.Buchführung, Erstellung des Jahresberichts- und der Jahresrechnung,
    4. 2.4.Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern,
    5. 2.5.Streichung von Mitgliedern aus der Mitgliederliste,
    6. 2.6.Ausschluss von Mitgliedern.

§ 13 Geschäftsführender Vorstand gemäß § 26 BGB

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB (geschäftsführender Vorstand) besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vertreten.

§ 14 Beschlussfassung, Protokollierung

  1. 1.Alle Organe des Vereins fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht zwingendes Gesetz oder die Satzung eine qualifizierte Mehrheit vorschreiben. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Ein Mitglied kann zur Ausübung des Stimmrechts ein anderes Mitglied des Vereins schriftlich bevollmächtigen; ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als 3 andere Stimmen vertreten.
  2. 2.Alle Beschlüsse der Organe sind schriftlich zu protokollieren und vom jeweiligen Protokollführer und vom Leiter der Versammlung zu unterzeichnen.
E. Sonstige Bestimmungen

§ 16 Satzungsänderungen

  1. 1.Über Satzungsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
  2. 2.Eine geplante Satzungsänderung muss als Tagesordnungspunkt in der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gemacht werden. Anträge auf Satzungsänderung müssen mindestens zwei Wochen vor der Einladung zur Mitgliederversammlung beim Gesamtvorstand eingereicht werden.

§ 17 Vereinsordnungen

Der Gesamtvorstand ist ermächtigt u. a. folgende Vereinsordnungen bei Bedarf zu erlassen:

  1. 1.Ehrenordnung,
  2. 2.Beitragsordnung,
  3. 3.Finanzordnung,
  4. 4.Geschäftsordnung,
  5. 5.Verwaltungs- und Reisekostenordnung.

§ 18 Kassenprüfung

  1. 1.Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die nicht dem Gesamtvorstand oder einem sonstigen Vereinsorgan angehören dürfen.
  2. 2.Die Amtszeit der Kassenprüfer entspricht der des Gesamtvorstandes.
  3. 3.Die Kassenprüfer prüfen einmal jährlich die gesamte Vereinskasse mit allen Konten, Buchungsunterlagen und Belegen und erstatten dem Gesamtvorstand und der Mitgliederversammlung darüber einen Bericht.
F. Schlussbestimmungen

§ 19 Auflösung des Vereins und Vermögensanfall

  1. 1.Über die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens mit dieser Tagesordnung einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  2. 2.Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind im Falle der Auflösung der 1. und 2. Vorsitzende als die Liquidatoren des Vereins bestellt.
  3. 3.Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde/Stadt Hattingen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 20 Gültigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmungen

  1. 1.Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 19.4.2011 beschlossen.
  2. 2.Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
  3. 3.Alle bisherigen Satzungen des Vereins treten zu diesem Zeitpunkt damit außer Kraft.

Hattingen, 19.4.2011

Unsere Mitgliedsbeiträge

Fair gestaffelt nach Alter und Lebenssituation – transparent und ohne versteckte Kosten.

Mitgliedsbeiträge im Überblick

Der Jahresbeitrag richtet sich nach Alter, Ausbildungsstatus bzw. Familiensituation. Alle Angaben pro Person und Jahr.

Mitgliedergruppe Beitrag
pro Jahr, p. P.
Einzelmitglied ab 18 Jahre 286,00 €
Ehepaare & Lebensgemeinschaften 215,00 €
Schüler, Studenten, Azubis, Wehr-/Zivildienst 18–27 Jahre 168,00 €
Jugendliche bis 18 Jahre 84,00 €
Kinder unter 6 Jahre Kostenlos
Hinweis: Die genannten Beiträge sind Jahresbeiträge pro Person. Für Fragen zur Aufnahme oder zum passenden Tarif steht euch das Vereinsbüro gerne zur Verfügung.

Mitgliedsantrag

Antrag herunterladen, ausfüllen und per Post oder E-Mail an das Vereinsbüro senden.

Mitgliedsantrag (PDF)

Unsere Galerie

Impressionen von der Anlage, aus dem Vereinsleben und von unseren Veranstaltungen.

Fotos aus dem Vereinsleben

Hier entsteht die neue Fotogalerie der TG Rot-Weiß Hattingen – mit Bildern aus verschiedenen Bereichen wie Clubanlage, Vereinsfesten und Turnieren.

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